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Neues Schweizer Bundespatentgericht ab 1. Januar 2012

13.05.2011


Das Bundespatentgerichtsgesetz wird auf den 1. Januar 2012 abschliessend in Kraft gesetzt. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 in St. Gallen seinen Betrieb auf.
Es wird als nationales Spezialgericht erster Instanz ab dann anstelle der heute 26 kantonalen Gerichte für Patentrechtsstreitigkeiten zuständig sein. Das neue Bundespatentgericht setzt sich aus juristisch und aus technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen.